Lkw-Flotte auf einem Depot-Hof — Sinnbild für Fahrzeugflotten, deren Funkmodule vor der 2G-Abschaltung umgestellt werden müssen.

IoT-Konnektivität

2G-Migration planen: in fünf Schritten vom Bestand zum Zeitplan

Ihre Geräte funken noch über 2G? Diese Anleitung führt in fünf Schritten von der Bestandsaufnahme bis zum Zeitplan — mit dem Datum, auf das Sie wirklich planen sollten, und den drei Prüfpunkten, die am häufigsten übersehen werden. Auch Tarif und SIM-Karte müssen 4G-fähig sein.

Veröffentlicht: 31. Juli 2026 · Aktualisiert: 31. Juli 2026

Welches Datum Sie Ihrer Planung zugrunde legen

Legen Sie das früheste im Umlauf befindliche Datum zugrunde, nicht das späteste. Die Bundesnetzagentur nennt auf ihrer eigenen Seite für einen Netzbetreiber an zwei Stellen zwei verschiedene Termine, und einer der drei Betreiber hat seinen Termin bereits um zwei Jahre vorgezogen. Termine rücken erfahrungsgemäß näher, nicht weiter weg. Für die Planung heißt das: rechnen Sie mit 2028.

Angaben der Bundesnetzagentur zur 2G-Abschaltung, abgerufen am 31. Juli 2026
FundstelleAngabe zu VodafoneAngabe zu Telefónica
Übersichtsseite 2G-Abschaltung, Einleitungstext Angabe zu Vodafone Abschaltung im September 2028 Angabe zu Telefónica Abschaltung für Ende 2028 angekündigt
Übersichtsseite 2G-Abschaltung, Frageblock weiter unten Angabe zu Vodafone Abschaltung voraussichtlich Ende 2030 Angabe zu Telefónica Abschaltung bis Ende 2028
Unterseite Zeitraum der Abschaltung Angabe zu Vodafone Abschaltung voraussichtlich Ende 2030 Angabe zu Telefónica kein Abschaltdatum bekannt gegeben

Ein unterschiedlicher Pflegestand zwischen einer Übersichtsseite und ihrer Unterseite ist normal. Für eine Planung folgt daraus nur eines: Ein einzelner Seitenaufruf genügt nicht, und das früheste genannte Datum ist das belastbare — beide Fundstellen sind am 31. Juli 2026 abgerufen. Der zweite Beleg, der die Richtung zeigt: Vodafone plante ursprünglich Ende 2030 und hat den Termin im September 2025 auf September 2028 vorgezogen. Zwei Jahre früher, nicht später. Wer heute mit 2030 rechnet, rechnet auf einer Zahl, die bereits einmal korrigiert wurde.

Ein Grundbegriff der IoT-Konnektivität über Deutschland hinaus: Die Termine je Netzbetreiber im Detail stehen im Artikel 2G-Abschaltung in Deutschland — dieser Artikel wiederholt sie nicht, sondern baut auf ihnen auf.

Die fünf Schritte im Überblick

  1. Den Bestand erfassen, nicht schätzen

    Je Gerät fünf Angaben: Standort, verbautes Funkmodul, unterstützte Funkstandards, Kartennummer und Tarif. Ohne diese Liste ist jede Zeitplanung geraten.

  2. Betroffenheit prüfen — und drei Fallen dabei

    Tarif und SIM-Karte müssen ebenfalls mindestens 4G-fähig sein, Sprache und Notruf können trotzdem auf 2G zurückfallen, und ältere Module nutzen womöglich nicht alle Frequenzbereiche.

  3. Je Gerät entscheiden: Firmware, Modul oder Gerät

    Firmware aktualisieren, wenn das Modul den Nachfolgestandard schon beherrscht; Modul tauschen, wenn das Gerät sonst passt; Gerät ersetzen, wenn das Modul fest verbaut ist.

  4. Die Reihenfolge festlegen

    Sortiert wird nach Ausfallfolge, nicht nach Gerätezahl: zuerst, was unmittelbar Geld oder Sicherheit kostet, danach, was tolerierbar später meldet.

  5. Den Zeitplan rückwärts rechnen

    Vom frühesten Abschalttermin zurück: Abnahme, Feldtest, Rollout, Beschaffung, Bestellung. Der knappste Posten sind Termine, nicht Geräte.

Schritt 1: Den Bestand erfassen, nicht schätzen

Sie brauchen je Gerät fünf Angaben: Standort, verbautes Funkmodul, unterstützte Funkstandards, Kartennummer und Tarif. Am Gerät selbst ist die Betroffenheit meist nicht erkennbar — der Systembetreiber der Lkw-Maut sagt das für seine Mautgeräte ausdrücklich. Die Daten liegen im Datenblatt des Moduls und in Ihrer Kartenverwaltung, nicht im Augenschein. Ohne diese Liste ist jede Zeitplanung geraten.

Woher die Angaben kommen, je ein Satz: Funkmodul aus Stückliste oder Datenblatt, unterstützte Standards aus dem Moduldatenblatt, Kartennummer und Tarif aus der Kartenverwaltung, Standort aus dem Anlagenverzeichnis. Ein praktischer Hinweis, der Arbeit spart: Gruppieren Sie nach Gerätetyp, nicht nach Standort. Ein Gerätetyp ist einmal geprüft und gilt dann für alle Geräte desselben Typs.

Schritt 2: Betroffenheit prüfen, und drei Fallen dabei

Prüfen Sie drei Dinge, die oft übersehen werden. Erstens müssen auch Tarif und SIM-Karte mindestens 4G-fähig sein — ein modernes Funkmodul mit einer alten Karte ist nicht gerettet. Zweitens kann ein Gerät 4G beherrschen und für Sprache und Notrufe trotzdem auf 2G zurückfallen. Drittens nutzen ältere Module womöglich nicht alle Frequenzbereiche. Alle drei Punkte nennt die Bundesnetzagentur selbst.

  1. Tarif und SIM-Karte. Die Bundesnetzagentur schreibt es wörtlich: Auch Tarif und SIM-Karte müssen mindestens 4G-fähig sein. Ein modernes Funkmodul mit einer alten Karte oder einem alten Tarif ist nicht gerettet — und das ist der eine Prüfpunkt, den ein Gerätehersteller nicht selbst lösen kann, weil er beim Anbieter der Konnektivität liegt.
  2. Sprache und Notruf. Beherrscht ein Gerät keine Sprachdienste im 4G-Netz, nutzt es 4G nur für Daten und fällt für Sprache auf 2G zurück. Nach der Abschaltung funktionieren Sprachtelefonie und Notrufe dieser Geräte nicht mehr. Betroffen sind vor allem ältere 4G-Module.
  3. Frequenzbereiche. Ältere Module nutzen möglicherweise nicht alle Frequenzbereiche, die der Netzbetreiber einsetzt. Das zeigt sich erst am Standort.
VoLTE Voice over LTE

Sprachübertragung direkt im 4G-Netz. Beherrscht ein Gerät sie nicht, nutzt es 4G nur für Daten und weicht für Sprache und Notrufe ins 2G-Netz aus — das nach der Abschaltung nicht mehr existiert.

Rückfallebene Fallback

Der Standard, auf den ein Gerät ausweicht, wenn der bevorzugte nicht verfügbar ist. Für viele Bestandsgeräte war das 2G. Mit der Abschaltung entfällt diese Ebene, ohne dass sich am Gerät etwas ändert.

Die Gerätegruppen, die die Bundesnetzagentur ausdrücklich als betroffen nennt: in Fahrzeugen verbaute Funkmodule etwa für Notruf oder Standheizung, Notruf-Funkmodule etwa in Aufzügen, Terminals für die Kartenzahlung, industrielle Sensoren und Messgeräte. Der automatische Notruf im Fahrzeug ist davon ausdrücklich betroffen.

Was Sie am Gerät feststellen und was daraus folgt
FeststellungBedeutungNötiger Eingriff
Modul beherrscht nur 2G/GSM Bedeutung betroffen Nötiger Eingriff Modul oder Gerät tauschen
Modul beherrscht 4G, aber keine Sprachdienste im 4G-Netz Bedeutung Sprache und Notruf entfallen Nötiger Eingriff Modul tauschen, wenn Sprache oder Notruf gebraucht wird
Modul beherrscht NB-IoT oder LTE-M Bedeutung nicht betroffen Nötiger Eingriff Tarif und Karte auf 4G-Fähigkeit prüfen
Modul beherrscht 4G, nutzt aber nicht alle Frequenzbereiche Bedeutung Versorgungslücken möglich Nötiger Eingriff Am Standort prüfen, Hersteller fragen
Tarif oder SIM-Karte nur 2G-fähig Bedeutung betroffen, auch bei modernem Modul Nötiger Eingriff Karte und Tarif wechseln

Die letzte Zeile ist der direkteste Anknüpfungspunkt für einen SIM-Anbieter — und sie steht heute auf keiner unserer Seiten.

Schritt 3: Je Gerät entscheiden: Firmware, Modul oder Gerät

Für jedes betroffene Gerät gibt es genau drei Wege: Firmware aktualisieren, wenn das Modul den Nachfolgestandard schon beherrscht; Modul tauschen, wenn das Gerät sonst passt; Gerät ersetzen, wenn das Modul fest verbaut oder das Gerät ohnehin am Ende seiner Lebensdauer ist. Software allein ergänzt keinen fehlenden Funkchip. Diese Unterscheidung entscheidet über den Aufwand, nicht der Anwendungsfall.

Der Beleg für den letzten Punkt, weil er der häufigste Irrtum ist: Der Systembetreiber der Lkw-Maut beantwortet die Frage nach einem Software-Update ausdrücklich mit Nein — ältere Mautgeräte haben keinen 4G-Funkchip, und Software ändert das nicht. Was ein Wechsel am Gerät wirklich kostet, hängt an Zugänglichkeit und Zahl der Besuche — siehe SIM-Tausch im Feld: was er wirklich kostet. Die Wahl zwischen den beiden Nachfolgestandards gehört in dieselbe Entscheidung, siehe NB-IoT vs. LTE-M.

Schritt 4: Die Reihenfolge festlegen

Sortieren Sie nach Ausfallfolge, nicht nach Gerätezahl. Zuerst kommen Anwendungen, deren Ausfall unmittelbar Geld oder Sicherheit kostet: Notrufeinrichtungen, Abrechnung an Ladepunkten, Zahlungsterminals. Danach folgt, was tolerierbar später meldet, etwa Umweltsensorik. Die Gerätegruppen, die die Bundesnetzagentur ausdrücklich nennt, sind ein guter Anfang für diese Sortierung. Für jede Gruppe legen Sie fest, wie viel Puffer vor dem Termin nötig ist.

Drei Sortierkriterien: Ausfallfolge, Zugänglichkeit — schwer erreichbare Geräte zuerst, weil Termine dort seltener sind — und Vertragsrestlaufzeit. Ein Netzbetreiber betreibt 2G für kritische IoT-Anwendungen länger als für alle anderen. Das verschafft Luft, ist aber kein Ersatz für einen Plan — die Ausnahme betrifft nur einen der drei Betreiber und endet ebenfalls.

Schritt 5: Den Zeitplan rückwärts rechnen

Rechnen Sie vom frühesten Abschalttermin zurück: Abnahme, Feldtest, Rollout, Beschaffung, Bestellung. Der knappste Posten sind Termine, nicht Geräte — der Betreiber der Lkw-Maut hat seinen Austausch genau deshalb Jahre vorher begonnen und die Termine selbst verplant. Wer erst 2027 anfängt, plant in einen bereits gefüllten Kalender. Der günstigste Rollout ist der, der in bestehende Wartungsfenster passt.

Die fünf Etappen rückwärts: Abschalttermin, Abnahme im Feld, Rollout in Etappen, Beschaffung und Lieferzeit, Auswahlentscheidung und Test. Der Systembetreiber begründet den frühen Start ausdrücklich damit, dass Werkstatttermine nicht unbegrenzt verfügbar sind, und empfiehlt die Bündelung mit einem ohnehin anstehenden Aufenthalt.

Beschaffung: Warum der zweite Umstieg der teuerste ist

Wirtschaftlich entscheidend ist, ob Sie einmal oder zweimal umsteigen. Ein Modul, das nur einen der beiden Nachfolgestandards beherrscht, bindet die Geräteflotte an dessen Verfügbarkeit am jeweiligen Standort. Ein Modul und eine Karte, die NB-IoT und LTE-M gemeinsam abdecken, kosten in der Beschaffung mehr und ersparen den zweiten Vor-Ort-Einsatz. Diese Rechnung läuft über die Restlaufzeit, nicht über ein Haushaltsjahr.

NB-IoT und LTE-M gelten als die Nachfolgetechniken für 2G-IoT-Anwendungen und haben keine bekannten Abschaltpläne. Wer heute auf einen davon wechselt, wechselt nicht in eine Übergangslösung. Der Zeitpunkt entscheidet über den Preis, nicht der Anbieter: Beschaffung mit Vorlauf lässt sich in Rahmenverträge und geplante Einsätze legen; Beschaffung unter Zeitdruck kostet Zuschläge.

Was passiert, wenn Sie zu spät sind

Nach dem Abschalttermin fällt die Verbindung aus, ohne Übergangsfrist und ohne Rückfallebene. Der Betreiber der Lkw-Maut sperrt betroffene Geräte sogar schon vor der Netzabschaltung, wenn die gesetzte Frist verstreicht. Automatische Notrufe über 2G funktionieren nach der Abschaltung nicht mehr. Alle drei deutschen Netzbetreiber haben dieselbe Richtung eingeschlagen. Ein dauerhaftes Ausweichen auf einen verbleibenden 2G-Anbieter gibt es deshalb nicht.

Die zwei belegten Folgen: Sperre nach Fristablauf im Maut-Fall und Ausfall des automatischen Notrufs. Der Termin trägt sich selbst; es braucht keine Dramatik, nur einen Kalender.

Welche Ihrer Geräte betroffen sind, steht in Ihren Datenblättern und in Ihrer Kartenverwaltung — welche Technik am jeweiligen Standort tatsächlich verfügbar ist, dagegen nicht. Genau das ist der Teil, den wir mit Ihnen klären: Schicken Sie uns Ihre Gerätetypen und Standorte, dann ordnen wir ein, welcher Nachfolgestandard je Standort trägt.

Häufige Fragen

Welches Datum sollte ich meiner 2G-Migration zugrunde legen?

Das früheste genannte. Die Bundesnetzagentur nennt auf ihrer Übersichtsseite im Einleitungstext September 2028 für Vodafone und im Frageblock derselben Seite voraussichtlich Ende 2030 (abgerufen am 31. Juli 2026). Vodafone hat den Termin außerdem schon einmal um zwei Jahre vorgezogen. Planen Sie auf 2028.

Mein Gerät kann 4G — bin ich damit auf der sicheren Seite?

Nicht zwingend. Beherrscht das Gerät keine Sprachdienste im 4G-Netz, fällt es für Sprache und Notrufe auf 2G zurück und verliert diese Funktionen mit der Abschaltung. Außerdem nutzen ältere Module möglicherweise nicht alle Frequenzbereiche ihres Netzbetreibers.

Müssen auch Tarif und SIM-Karte 4G-fähig sein?

Ja. Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass neben dem Endgerät auch Tarif und SIM-Karte mindestens 4G-fähig sein müssen. Ein modernes Funkmodul mit einer alten Karte oder einem alten Tarif hilft nicht. Das ist der Prüfpunkt, der beim Anbieter der Konnektivität liegt, nicht beim Gerätehersteller.

Wie lange dauert eine 2G-Migration?

Das bestimmen Termine, nicht Budgets. Der Betreiber der Lkw-Maut hat seinen Gerätetausch Jahre vor dem Abschalttermin begonnen und die Termine selbst verplant, weil Werkstattkapazität begrenzt ist. Rechnen Sie rückwärts vom frühesten Abschalttermin und bündeln Sie den Wechsel mit geplanten Einsätzen.

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