Ein Gerät, das seit Jahren an einer Wand hängt, kennt keine Abschalttermine. Die Frage ist deshalb nie „was ist die beste Technik“, sondern „was mache ich mit dem, was schon verbaut ist“. Darauf gibt es genau fünf Antworten, und welche zutrifft, hängt an einem einzigen Bauteil: dem Funkmodul im Gerät.
Auf welches Datum Sie planen
Die Bundesnetzagentur nennt für alle drei deutschen Netze ein Abschaltdatum im Jahr 2028: Telekom bis Ende Juni 2028, Vodafone bis Ende September 2028, Telefónica bis Ende 2028. Für Kunden von 1&1 gilt zunächst das Vodafone-Datum, weil dort kein eigenes 2G-Netz betrieben wird. Planen Sie auf das früheste Datum, nicht auf das späteste — Termine sind in der Vergangenheit vorgezogen worden.
Es gibt eine belegte Ausnahme, und sie ist enger, als sie oft wiedergegeben wird: In Ausnahmefällen kritischer IoT-Anwendungen wird ein Netz bis Ende 2030 weiter betrieben. Das ist die Ausnahme eines einzelnen Betreibers, kein Aufschub für alle — und auch sie endet. Diese Terminangaben stammen von der Bundesnetzagentur, abgerufen am 17. August 2026.
Planen Sie trotzdem nicht mit ihr, denn sie gilt nicht automatisch: Sie betrifft nur dieses eine Netz, setzt eine vorherige Genehmigung des Netzbetreibers voraus, ist dort kein Standard-Angebot und verlangt einen separaten Vertrag. In 2G-Migration planen steht, was sie im Einzelnen voraussetzt.
Wichtig ist außerdem die Roaming-Kette: Wer über einen Anbieter ohne eigenes Netz angebunden ist, erbt dessen Abschalttermin, ohne ihn selbst verhandeln zu können. Wie die übrigen Einsatzgebiete zusammenhängen, zeigt die Säule IoT nach Einsatzgebiet.
Pfad 1 — Karte und Tarif wechseln, ohne das Gerät anzufassen
Die Bundesnetzagentur weist ausdrücklich darauf hin, dass neben dem Endgerät auch Tarif und SIM-Karte mindestens 4G-fähig sein müssen. Beherrscht ein Modul die Nachfolgetechnik bereits, während Karte oder Tarif nur 2G zulassen, genügt der Wechsel von Karte und Tarif. Das ist der einzige der fünf Pfade, der ohne Einsatz am Standort auskommt und vollständig beim Anbieter der Konnektivität liegt.
Diesen Fall erkennen Sie an zwei Papierprüfungen, nicht an einem Feldeinsatz: Im Datenblatt des Moduls steht, welche Techniken es beherrscht; in der Kartenverwaltung steht, welche der Tarif zulässt. Die dafür nötigen Angaben je Karte finden Sie dort, wo auch alle anderen Kartendaten liegen — was ein Verwaltungsportal leistet und was nicht beschreibt, welche Werte das sind.
Die Reihenfolge entscheidet über Ausfälle: erst den Ersatz beschaffen, dann tauschen. Eine Karte auszubauen, bevor die neue vorliegt, kostet die Verbindung.
Was bei verbauten Geräten im Einzelfall möglich ist, hängt am Modem, am Standort, am Ländermix und am Gerätebestand — und ist deshalb keine Frage, die eine Tabelle beantwortet. SIM4IOT berät zu den technischen Möglichkeiten einer Umstellung; welche Verfahren dabei in Betracht kommen, klärt diese Beratung am konkreten Bestand.
Pfad 2 — Konfiguration oder Firmware ändern
Manche Module beherrschen LTE-M oder NB-IoT, sind aber auf 2G eingestellt oder brauchen einen Stand der Firmware, der die Technik freigibt. Dann ist der Eingriff eine Einstellung, kein Bauteil. Ob das aus der Ferne geht, entscheidet die Anwendung: Ein Gerät, das nur sendet und nie empfängt, lässt sich nicht fernkonfigurieren.
Zu prüfen ist beides beim Modulhersteller: ob der verbaute Stand die Zieltechnik freigibt und ob ein Wechsel ohne Öffnen des Geräts möglich ist. Beide Antworten stehen selten im Handbuch des Endgeräts und fast immer im Datenblatt des Moduls.
Die Falle, die diesen Pfad am häufigsten kippt: Software ergänzt keinen fehlenden Funkchip. Wo das Modul die Technik nicht kennt, hilft kein Aktualisierungsstand — dann sind Sie bei Pfad 3 oder 4.
Und ein Zusammenhang, der leicht übersehen wird: Ein Gerät, das im tiefen Sparmodus liegt, nimmt einen Befehl erst beim nächsten Aufwachen an. Ein Fernbefehl ist damit nicht verloren, aber auch nicht sofort wirksam.
Pfad 3 und 4 — Modul tauschen oder Gerät ersetzen
Beherrscht das Modul keine Nachfolgetechnik, bleibt ein Eingriff am Gerät. Ist das Modul steckbar und das Gerät sonst brauchbar, wird das Modul getauscht. Ist es fest verlötet oder das Gerät am Ende seiner Nutzungsdauer, wird das Gerät ersetzt. Beide Pfade verlangen einen Termin am Standort, und Termine sind der knappste Posten einer Umstellung — nicht die Bauteile.
Weil der Eingriff die Zieltechnik festschreibt, gehört sie hier entschieden und nicht später: Ein Modul, das nur eine der beiden Nachfolgetechniken beherrscht, bindet das Gerät an deren Verfügbarkeit am Standort. Ein Modul für beide kostet in der Beschaffung mehr und erspart einen zweiten Einsatz. Welche Technik zu welchem Gerät passt, behandelt NB-IoT oder LTE-M im Anwendungsfall; diese Rechnung läuft über die Restnutzungsdauer.
Sprache und Notruf sind ein eigener Prüfpunkt: Ein Gerät kann 4G beherrschen und für Sprache trotzdem auf 2G zurückfallen, wenn es keine Sprachdienste im 4G-Netz beherrscht. Nach der Abschaltung funktionieren Sprachtelefonie und Notrufe dieser Geräte nicht mehr.
Dazu kommen die Frequenzbereiche: Ältere Module nutzen womöglich nicht alle Bereiche, die ein Netz einsetzt. Das zeigt sich nicht im Datenblatt allein, sondern erst in der Messung am Standort.
Pfad 5 — die Anwendung anders lösen oder beenden
Nicht jedes Gerät ist einen Wechsel wert. Wo ein Standort ohnehin aufgegeben wird, eine Auswertung niemand mehr liest oder ein Gerät sein Nutzungsende erreicht, ist die ehrlichste Antwort der geordnete Rückbau. Diesen Pfad zu prüfen kostet nichts und verkleinert die Zahl der Termine, die tatsächlich gebraucht werden. Geprüft wird je Gerätegruppe, nicht je Gerät.
Die Prüffrage ist immer dieselbe: Welche Entscheidung würde ohne diese Daten anders ausfallen? Fällt keine, ist die Gruppe ein Rückbaufall.
Und die Reihenfolge spart Geld: Diesen Pfad vor der Beschaffung prüfen, nicht danach. Wer erst Ersatzgeräte einkauft und dann aufräumt, hat für Standorte bezahlt, die es nicht mehr geben wird.
Welche Geräte betroffen sind — und welche unbemerkt betroffen sind
Betroffen ist jedes Gerät, das nur 2G oder 3G nutzen kann. Die Bundesnetzagentur nennt ausdrücklich in Fahrzeugen verbaute Funkmodule, Notruf-Funkmodule etwa in Aufzügen, Terminals für die Kartenzahlung sowie industrielle Sensoren und Messgeräte. Der automatische Notruf im Fahrzeug ist ebenfalls betroffen; nach der Abschaltung ist er über die alten Netze nicht mehr möglich. Die Aufzählung ist ausdrücklich nicht abschließend.
Ein Sonderfall, der oft mit 2G in einen Topf geworfen wird: 3G/UMTS ist in Deutschland seit 2021 abgeschaltet, die letzten Sender gingen Ende Dezember 2021 vom Netz. Ein Gerät, das ausschließlich 3G beherrscht, wartet also nicht auf einen Termin im Jahr 2028 — es ist längst offline. Genauere Termine je Netz nennen wir hier nicht: Die verfügbaren Quellen widersprechen sich dafür um Wochen, und ein Datum, für das sich drei Quellen widersprechen, ist eine Vermutung und keine Zahl.
Die Betroffenheit ist am Gerät selbst meist nicht erkennbar. Die Angaben stehen im Datenblatt des Moduls und in der Kartenverwaltung, nicht auf dem Typenschild. Wer nach Augenschein sortiert, sortiert falsch.
| Zustand des Geräts | Pfad | Eingriff | Wer es löst |
|---|---|---|---|
| Modul beherrscht die Zieltechnik, Karte oder Tarif nicht | Pfad 1 | Karte und Tarif wechseln | Anbieter der Konnektivität |
| Modul beherrscht die Zieltechnik, ist aber auf 2G eingestellt | Pfad 2 | Einstellung oder Firmware ändern | Betreiber mit dem Modulhersteller |
| Modul beherrscht nur 2G, ist steckbar | Pfad 3 | Modul tauschen | Technikereinsatz am Standort |
| Modul fest verlötet oder Gerät am Nutzungsende | Pfad 4 | Gerät ersetzen | Technikereinsatz am Standort |
| Anwendung wird nicht mehr gebraucht | Pfad 5 | geordneter Rückbau | Betreiber |
| Modul beherrscht 4G, aber keine Sprachdienste im 4G-Netz | Pfad 3 oder 4 | Modul tauschen, wenn Sprache oder Notruf gebraucht wird | Technikereinsatz am Standort |
| Modul beherrscht 4G, nutzt nicht alle Frequenzbereiche | Prüfung vor Ort | Signalstärke messen, Hersteller fragen | Betreiber |
Diese Zuordnung ist eine redaktionelle Einordnung. Im Zweifel geht das Datenblatt des verbauten Moduls vor.
Was nach dem Wechsel zu prüfen ist
Ein Wechsel ist erst fertig, wenn drei Dinge belegt sind: Das Gerät meldet sich in der Zieltechnik, es meldet sich am vorgesehenen Standort mit ausreichender Signalstärke, und die Meldungen kommen im vorgesehenen Abstand an. Erst diese drei Nachweise unterscheiden einen erledigten Wechsel von einem eingebauten Ersatzteil, und sie gehören in dieselbe Liste, in der der Bestand erfasst wurde.
Die verwendete Technik lesen Sie in der Kartenverwaltung ab — dort steht, womit sich die Karte tatsächlich eingebucht hat. Die Signalstärke am Standort gehört protokolliert, weil sie sich zwischen zwei Schränken im selben Gebäude unterscheidet. Und der Meldeabstand wird über mehrere Tage beobachtet, weil ein Aussetzer erst im Verlauf sichtbar wird.
Im Rollout gilt deshalb: Erst eine Gerätegruppe vollständig nachweisen, dann die nächste beginnen. Wer parallel startet, sucht den Fehler später in zwei Gruppen gleichzeitig.
Wenn Sie unsicher sind
Welcher der fünf Pfade auf welche Gerätegruppe zutrifft, hängt an Modulen, Standorten und Restnutzungsdauern — und Pfad 1 ist der einzige, den ein Konnektivitätsanbieter allein löst. SIM4IOT berät zu den technischen Möglichkeiten der Umstellung bei verbauten Geräten. Schicken Sie uns Ihre Gerätetypen und Standorte, dann ordnen wir die Gruppen den Pfaden zu.
Häufige Fragen
Kann ich verbaute 2G-Geräte per Software auf LTE-M umstellen?
Nur wenn das verbaute Funkmodul LTE-M bereits beherrscht und lediglich anders eingestellt oder aktualisiert werden muss. Kennt das Modul die Technik nicht, ergänzt keine Software den fehlenden Funkchip. Prüfen Sie das im Datenblatt des Moduls, nicht am Gerät — von außen ist der Unterschied in der Regel nicht erkennbar.
Reicht es, wenn mein Gerät 4G beherrscht?
Nicht zwingend. Auch Tarif und SIM-Karte müssen mindestens 4G-fähig sein, darauf weist die Bundesnetzagentur ausdrücklich hin. Zusätzlich kann ein Gerät 4G nur für Daten nutzen und für Sprache und Notrufe auf 2G zurückfallen. Beides prüfen Sie getrennt: Modul, Karte, Tarif und Sprachfähigkeit.
Wann wird 2G in Deutschland abgeschaltet?
Nach Angaben der Bundesnetzagentur bis Ende Juni 2028 bei der Telekom, bis Ende September 2028 bei Vodafone und bis Ende 2028 bei Telefónica. In Ausnahmefällen kritischer IoT-Anwendungen läuft ein Netz bis Ende 2030 weiter — nicht automatisch, sondern nur mit vorheriger Genehmigung des Netzbetreibers und separatem Vertrag. Für Kunden ohne eigenes Netz gilt zunächst der Termin des mitgenutzten Netzes.
Soll ich auf LTE-M oder NB-IoT wechseln?
Das entscheidet der Anwendungsfall, nicht der Abschalttermin. Bewegt sich das Gerät oder muss es aus der Ferne erreichbar sein, ist LTE-M die passende Wahl. Steht es fest und sendet selten wenige Bytes, kommt NB-IoT infrage. Ein Modul für beide Techniken erspart einen zweiten Vor-Ort-Einsatz.
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